Bekanntmachung der LISt GmbH zum Thema Neubau Radverkehrsanlage an der S190
Die LISt GmbH ist vom Freistaat Sachsen -Straßenbauverwaltung- bevollmächtigt, Aufgaben, die dem Freistaat Sachsen im Auftrag des Bundes oder als Baulastträger für die in seiner Baulast stehenden Verkehrswege obliegen, wahrzunehmen. Insbesondere ist die LISt GmbH vom Freistaat Sachsen -Straßenbauverwaltung- mit der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Erhöhung der Verkehrssicherheit beauftragt.
Im Rahmen der Planung der o.g. Baumaßnahme sind notwendige Vermessungsarbeiten auf verschiedenen Grundstücken der Gemarkung Glashütte, Luchau und Niederfrauendorf erforderlich. Hierzu sind gemäß § 38 SächsStrG die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte rechtzeitig über die Durchführung der Vorarbeiten zu unterrichten. Da die jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten von Person nicht bekannt sind bzw. sich nicht in angemessener Frist ermitteln lassen, besteht das Erfordernis zur Ankündigung im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung.
Sie lesen in den Anlagen die ortsüblichen Bekanntmachungen der Vermessungsarbeiten, einschließlich der Lagepläne, welche den Vermessungskorridor ausweisen.