Bebauungsplan „Wertstoffhof Cunnersdorf“

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wertstoffhof Cunnersdorf“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile der Flurstücke 614/2, 635/2, 640/2, 697, 698/1 und 706a der Gemarkung Cunnersdorf mit einer Gesamtgröße von ca. 0,70 ha und ist im Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Vollverfahren durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Herstellung des Baurechts für den zeitlich unbefristeten Betrieb eines Wertstoffhofes im Randbereich der ehemaligen Deponiefläche im Ortsteil Cunnersdorf.
Dieser Wertstoffhof wird durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) betrieben, der für die gegenwärtige Nutzung eine befristete Baugenehmigung durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhalten hat. Die befristete Genehmigung gilt vom September 2020 bis September 2022. Deshalb ist zwingend die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Mit Planungsstand Dezember 2020 wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan „Wertstoffhof Cunnersdorf“ erstellt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird aufgrund der gegenwärtig anzustrebenden Kontaktminimierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich durch Veröffentlichung des Vorentwurfes im Internet durchzuführen.
Stellungnahmen sind schriftlich oder elektronisch per E-Mail an die Stadtverwaltung Glashütte zu richten.
Bauamt