Beschilderung des neu ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Dippoldiswalder Heide und Wilisch"

Bekanntmachung für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

In den kommenden Wochen wird das neu ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Dippoldiswalder Heide und Wilisch“ mit Kennzeichen versehen. Dazu findet in der 37. Kalenderwoche eine Befahrung der geplanten Standorte mit dem Auftragnehmer stattfinden. Die Karte dient als Anhaltspunkt für die ungefähren Standorte. Insgesamt sollen an 66 Standorten Schilder an Zugängen (Wanderwege, Straßen) in das Schutzgebiet aufgestellt werden.

Für die Beschilderung werden feuerverzinkte Stahlpfosten in Betonestrich gesetzt und daran die gelben Eulenschilder (Höhe 60 cm) montiert. Der Auftragnehmer ist darüber informiert, dass Kennzeichen die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht behindern darf. Die Duldungspflicht für Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Anbringung der Schilder ergibt sich aus § 22 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Sächsischen Kennzeichenverordnung. Gemäß der KennzVO sollen die Gemeinden und Behörden die Kennzeichnung unterstützen.

Weitere Informationen sowie Kartenmaterial dazu finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Pirna.