Hinweise der Kämmerei - Grundsteuer 2025

Keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide waren zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre, auf deren Grundlage Sie aufgefordert wurden, zu bestimmten Fälligkeitsterminen die Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.

Aus den Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheiden, welche bis 31. Dezember 2024 erlassen wurden, entfallen zunächst die Zahlungsverpflichtungen ab dem 1. Januar 2025.

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der bisherigen Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid an Sie versandt.

Frau Friebel-Walter, Kämmerei/Steuern