Umstellung der öffentlichen Beleuchtung der Stadt Glashütte wirkt

2013 hat die Stadt Glashütte begonnen, die öffentliche Beleuchtung zu modernisieren und im Sinne des Klimaschutzes als eea - Kommune (european eneery award) energiesparend zu gestalten. Die Umstellung erfolgt schrittweise und soll 2022 abgeschlossen sein. Begonnen wurde in der Regel dort, wo die vorhandene Beleuchtungsanlage technisch veraltet war und wo sich durch Straßenbaumaßnahmen Synergien angeboten haben. In aller Regel hat die Stadt die Beleuchtung dabei auf LED umgestellt. In einigen Orten, in denen die Beleuchtungsanlagen neuwertig waren, wurde auf eine Dimmtechnik gesetzt. Für die Umsetzung der Maßnahmen hat die Stadt verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen.

Das Diagramm zeigt, dass sich diese Bemühungen auszahlen, für die Umwelt ebenso wie für die Stadtkasse. So konnten bis Ende 2020 bereits ca. 108 t CO2 sowie ca. 45.000 EUR Stromkosten eingespart werden. Dabei sind in dem Diagramm die im 2. Halbjahr 2020 umgesetzten Maßnahmen in der Glashütter Innenstadt noch nicht berücksichtigt, so dass in den Folgejahren die Einsparungen auf Grundlage der bereits umgesetzten Maßnahmen noch größer sein werden. Zu beachten ist, dass die Stadt ab dem Jahr 2016 teilweise die Leuchtzeiten im Sinne der Einwohner verlängert hat und somit einen Teil der Einsparungen für ein besseres Angebot einsetzt.

Bereits beauftragt ist die Umstellung auf LED in Hausdorf, Börnchen und Neudörfel. Diese Maßnahme sollte 2020 bereits umgesetzt sein. Auf Grund von Lieferschwierigkeiten konnte die beauftrage Firma die Leistungen noch nicht erbringen. Bis Ende März 2021 soll dies nunmehr erfolgen. Geplant ist darüber hinaus 2021 die Umstellung in Oberfrauendorf und Cunnersdorf umzusetzen. Auch für diese Maßnahme sollen Fördermittel des Freistaats Sachsen verwendet werden. Im Zusammenhang mit Netzarbeiten sind auch in Reinhardtsgrimma weitere Ergänzung von Leuchten und die Umstellung vorhandener Leuchten auf LED-Technik geplant. Die Stadtverwaltung prüft regelmäßig die Fördermöglichkeiten. Sollte eine Förderung 2021 nicht möglich sein, ist eine Verschiebung nach 2022 nicht auszuschließen.