Wahl des Friedensrichters
Die Stadt Glashütte unterhält mit der Gemeinde Kreischa auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung eine gemeinsame Schiedsstelle. Nach Ablauf der Legislaturperiode am 31.03.2021 ist laut Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (SächsSchiedsStG) eine Neuwahl des Friedensrichters und seines Stellvertreters erforderlich, welcher für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Es erfolgte eine entsprechende Bekanntmachung in den Amtsblättern der Gemeinde Kreischa und der Stadt Glashütte mit der Aufforderung zur Bewerbung für dieses Amt. Daraufhin ist lediglich die Bewerbung des derzeitigen Friedensrichters, Herrn Gunar Langer, eingegangen. In § 4 der Zweckvereinbarung ist vorgesehen, dass der gemeinsame Ausschuss der Gemeinde Kreischa und der Stadt Glashütte eine Vorberatung über die Geeignetheit der Bewerber einberufen kann. Auf Grund dessen, dass nur eine Bewerbung vorliegt, wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kreischa auf die Einberufung dieses gemeinsamen Ausschusses verzichtet. Als Friedensrichter wurde nach Prüfung der Voraussetzungen durch das Amtsgericht Dippoldiswalde die nachfolgende Person vorgeschlagen: Herr Gunar Langer, wohnhaft im OT Cunnersdorf, Am Gründel 34, 01768 Glashütte. Der Stadtrat wählte Herr Langer einstimmig. Mangels weiterer Bewerber bleibt die Position des stellvertretenden Friedenrichter sowie Protokollführers unbesetzt. Der Bürgermeisters dankte Herrn Langer in der Stadtratssitzung am 27.04.2021 für die bisher geleistete Arbeit und die Bereitschaft, diese fortzusetzen. Gleichzeitig nutzte der die Chance für die Schiedsstelle zu werben. Diese helfen soll Streitigkeiten niederschwellig und einvernehmlich zu lösen und kann so manchen aufwendigen Gang zu Gericht ersparen.