Flächennutzungsplan
Jede Gemeinde ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dazu verpflichtet, in ihrem Gemeindegebiet für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sorgen. Der Flächennutzungsplan ist das „vorbereitende“ Planungsinstrument, welches die bauliche und sonstige Nutzung aller Grundstücke im gesamten Stadtgebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Bevölkerung für die nächsten 10-15 Jahre in den Grundzügen darstellt. Dabei übernimmt der FNP die Grundsätze und Ziele der übergeordneten Planungen (u.a. Landesplanungen und Regionalplan) und bildet das wichtigste Steuerungsinstrument für die nachfolgende „verbindliche“ Bauleitplanung (Bebauungsplanung).
Der FNP ist ein rein Behördenverbindlicher Plan. Aus ihm folgt somit eine Selbstbindung der Kommune zur Umsetzung der Planinhalte. Er entfaltet gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Bindungs- bzw. Rechtswirkung.
Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Laufendes Verfahren
Aktuell gibt es für die Stadt Glashütte, die in den heutigen Grenzen seit dem 02. Januar 2008 existiert, keinen gültigen Flächennutzungsplan. Es existieren lediglich Vorentwürfe für die Stadt Glashütte (Planungsstand 2007) sowie für einzelne Ortsteile. Da der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, die entscheidende Grundlage und Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung darstellt und gemäß § 8 Abs. 2 BauGB künftige Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist es für die Sicherstellung der weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Glashütte unverzichtbar geworden, diese Planung durchzuführen und zum Abschluss zu bringen.
Aus diesem Grund wurde der Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 266/2018) zum FNP Glashütte am 26.06.2018 durch den Stadtrat der Stadt Glashütte gefasst.
Unter Einbezug vorhandener Planungsstände und übergeordneter Planungen wurde unabhängig von Flurstücksgrenzen und Eigentumsverhältnissen u.a. geprüft, welche Flächen sich objektiv am ehesten für die Entwicklung von verschiedenen Baulandnutzungen eignen und in welchen Ortsteilen eine Entwicklung weiterhin vor allem über die Ausnutzung von Verdichtungspotenzialen realisiert werden soll. Ein Vorentwurf wurde vom Planungsbüro Bothe erstellt und mit dem Stadt- und Ortschaftsräten abgestimmt.
Im Anschluss wurde der Vorentwurf FNP Glashütte im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 25.06.2019 vorgestellt.
Außerdem fand im Zeitraum vom 02.09.-18.10.2019 eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange statt (u.a. Landesämter, Regionaler Planungsverband, Landratsamt, Nachbargemeinden, Versorgungsträger und Verkehrsbetriebe). Im Rahmen der TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden mehrere Stellungnahmen abgegeben. Ein erster Überblick zu den eingegangenen Stellungnahmen erhielten die Stadträte und interessierten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Stadtratssitzung als öffentliche Informationsvorlage am 30.06.2020.
Aktuell werden die abgegebenen Stellungnahmen geprüft und abgewogen.
Ausblick
Auf Basis der zum Vorentwurf abgegebenen Stellungnahmen wird der Entwurf vom Planungsbüro Bothe entwickelt, welcher im Anschluss mit Stadt- und Ortschaftsräten abgestimmt wird.
Wenn der Entwurf mit allen Beteiligten abgestimmt wurde, erfolgt erneut eine Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung entsprechend Vorgaben des BauGB.
Daran würde sich die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen anschließen. Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit wird anschließend darüber informiert wie mit der abgegebenen Stellungnahme umgegangen wurde.
Werden durch die eventuell einzufügenden Hinweise und Forderungen aus TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung die Grundzüge der Entwurfsplanung nicht berührt wird nachfolgend der Feststellungs- und Satzungsbeschluss vom Stadtrat gefasst und die gesamten Planungsunterlagen zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht.
Mit Veröffentlichung der, von der höheren Verwaltungsbehörde, genehmigten Planfassung würde der FNP Glashütte in Kraft treten.