Satzungen nach § 34 BauBG

Die Satzungen gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch legen die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile fest und grenzen damit planungsrechtlich einen Innenbereich vom Außenbereich ab. Damit wird festgelegt, welche bestehenden baulichen Anlagen dem planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen sind und auf welchen noch unbebauten Flächen bauliche Anlagen auf der Grundlage des § 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind. Man unterscheidet folgende Satzungen:

- Klarstellungssatzung bestätigt einen vorhandenen Innenbereich
- Entwicklungssatzung macht eine Ansiedlung zum Innenbereich
- Ergänzungs- bzw. Abrundungssatzung erweitert einen vorhandenen Innenbereich in den Außenbereich


Rechtskräftige Satzungen bzw. Abgeschlossene Verfahren

- Ergänzungssatzung Reinhardtsgrimma – Flurstück 9/1 (2019)

- Ergänzungssatzung Hirschbach – Hermsdorfer Straße 2 (2019)

- Ergänzungssatzung Johnsbach – Am Gittelberg (2017)

- Ergänzungssatzung Hirschbach – Am Oberteich (2017)

- Ergänzungssatzung Schlottwitz – Reinhardtsgrimmaer Straße (2017)

- Ergänzungssatzung Cunnersdorf (Flurstück 726/7; 726/10; 726/9) (2015)

- Klarstellungs- und Abrundungssatzung Reinberger Weg (Reinhardtsgrimma) (1995)

- Abrundungssatzung Flurstück 574/1; 575/2; 575/3; 607/1 (Reinhardtsgrimma) (1994)

- Abrundungssatzung Flurstück 724/a und 725/a (1993)


Laufende Verfahren

Aktuell gibt es keine laufenden Verfahren.


Die Planungsunterlagen der abgeschlossenen Bauleitplanverfahren sind in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt zu den allgemeinen gültigen Öffnungszeiten einsehbar.