Für die Einrichtungen der Stadt Glashütte wurden gemeinsam mit dem Träger, den Leiterinnen der Kitas und Horte sowie den Grundschulen Konzepte erarbeitet, um die Betreuung unter Beachtung der hygienischen, personellen und räumlichen Anforderungen bestmöglich sicherstellen zu können.
Um die besonderen Hygienemaßnahmen zur Reduzierung einer Infektionsgefahr einhalten zu können, wird insbesondere in festen Gruppen gearbeitet, um Kontakte zwischen den Gruppen zu minimieren. Um dies zu ermöglichen ist insbesondere eine Anpassung der Öffnungszeiten wie folgt notwendig:
Öffnungszeiten:
Kitabetreuung: 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(Auswirkung der Öffnungszeitbeschränkung auf die Elternbeiträge werden von amtswegen berücksichtigt.)
Hortbetreuung:
1.-3. Klassen: nach dem Unterricht bis 16:30 Uhr (Reinhardtsgrimma) bzw. 16:45 Uhr (Glashütte)
4. Klassen: Hortbetreuung durch Lehrpersonal bis 13:20 Uhr (Reinhardtsgrimma) bzw. 13:30 Uhr (Glashütte)
In den Horten wird kein Frühhort angeboten.
Die Betreuungsverträge und die Elternbeitragspflicht für die Klasse 4 enden zum 18.05.2020.
Von entscheidender Bedeutung ist, dass nur gesunde Kinder betreut werden. In diesem Sinne weisen wir darauf hin, dass Kinder bei Krankheitssymptomen (insbesondere Husten, Fieber und Halsschmerzen) in keinem Fall die Einrichtung besuchen können.